Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Hessischer Kultusminister

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Hessen setzt Bundesinfektionsschutzgesetz um

Die Hessische Landesregierung hat an diesem Freitag die Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen und zugleich Anpassungen an den bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen. Dies betrifft ab sofort auch den Schulbetrieb.

Konkret bedeutet das:

1. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt:

  • Alle Schulen unterrichten mit Ausnahme der Abschlussklassen im Wechselbetrieb.

2. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt:

  • Alle Schulen unterrichten im Wechselbetrieb.
    • Der Start für die Jahrgangsstufen 7 und ältere ist dafür am Donnerstag, 6. Mai (nach Abschluss der Prüfungen des Landesabiturs an vielen Schulen).
  • Wechselunterricht gilt auf Grundlage des Bundesgesetzes auch für Abschlussklassen, die in Hessen bisher in Präsenz beschult wurden.
    • Der Start in den Wechselunterricht soll dort zeitnah, jedoch bis spätestens Montag, 3. Mai 2021, erfolgen.

3. Über einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt (Überschreitung an drei aufeinanderfolgenden Tagen):

  • Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen ab dem übernächsten Tag im Distanzunterricht statt.

  • Ausnahme für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht.

Wichtiger Hinweis: Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Samstag inbegriffen) unter dem Inzidenzwert 165, findet an den Schulen statt Distanzunterricht wieder Wechselunterricht statt.Beispiel: Mittwoch 164, Donnerstag 159, Freitag 155, Samstag 154, Montag 149 – am übernächsten Tag (Mittwoch) beginnt die Schule mit Wechselunterricht. Oder: Montag 163, Dienstag 160, Mittwoch 160, Donnerstag 150, Freitag 145 – der Wechselunterricht beginnt in der Schule am folgenden Montag.

Die Notbetreuung im Falle von Wechsel- und Distanzunterricht wird weiterhin nach den bekannten Regeln bis einschließlich der Jahrgangsstufe sechs angeboten.

  1-6 sowie Vorklassen ab 7 Abschlussjahrgänge
bis 100 Wechselunterricht Wechselunterricht Präsenzunterricht
100 bis 165 Wechselunterricht Wechselunterricht Wechselunterricht
über 165 Distanzunterricht Distanzunterricht Wechselunterricht

Dazu erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz: „Die Neuregelung des Infektionsschutz-Gesetzes durch die Bundesregierung, die sogenannte Notbremse, und deren Auswirkungen auf die Schulen bereiten mir als Kultusminister Bauchmerzen. So werden die Schulen nun noch früher – ab einer Inzidenz von 165 und nicht mehr 200 – auf Distanzunterricht umstellen müssen. Dies führt in vielen Regionen Hessens zu einer weiteren Belastung für die Schülerinnen und Schüler, ihre Familien und die Schulen. Gleichzeitig sind wir uns aber der immer schwieriger werdenden Situation der Schülerinnen und Schüler bewusst, die seit Dezember im Distanzunterricht sind und ihre Schulen nicht mehr von innen gesehen haben.“

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