Gruppe junger Lehramtsstudenten vor einer Tafel.

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Land reformiert die Lehrkräfteausbildung grundlegend

Die Anforderungen an Lehrkräfte sind in den vergangenen Jahren vielfältiger geworden: So haben etwa die Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, die Medienbildung und Digitalisierung, die Förderung der Bildungssprache Deutsch sowie die Ganztagsbeschulung und die berufliche Orientierung an Bedeutung gewonnen.

Als Reaktion auf diese Trends hat die Landesregierung heute eine grundlegende Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Bereits zum Start des Beteiligungsverfahrens im Sommer hatte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz erklärt: „Gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind die Schlüsselfiguren für den Bildungserfolg unserer Schülerinnen und Schüler. Daher ist es folgerichtig, ihre Ausbildung an die neuen Anforderungen anzupassen. Damit geben wir ihnen das notwendige Rüstzeug an die Hand, um den Herausforderungen des Lehrerberufs auch in Zukunft gerecht zu werden.“ Mit der Befassung des Landtags sei ein wichtiges Ziel auf dem Weg zur Modernisierung der Lehrkräfteausbildung erreicht, zeigte sich Lorz erfreut.

Praxisortientierung deutlicher in den Vordergrund rücken

Das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz regelt die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. Es beinhaltet den Erwerb von Lehramtsbefähigungen und die Voraussetzungen der dafür abzulegenden Staatsprüfungen. Durch die Novellierung werden sowohl aktuelle Anforderungen wie Inklusion und Digitalisierung verbindlicher Bestandteil aller drei Phasen der Lehrkräftebildung – vom Studium, über den Vorbereitungsdienst bis hin zur Fortbildung – als auch die Standards der Kultusministerkonferenz sowie der Hessische Referenzrahmen Schulqualität im Gesetz verankert.

Um die Praxisorientierung der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer deutlicher in den Vordergrund zu rücken, wird zudem das in den vergangenen Jahren erprobte Praxissemester flächendeckend eingeführt. „Mit der Stärkung der Praxisanteile sorgen wir dafür, dass das an der Universität erworbene Wissen unmittelbar angewendet werden kann“, betonte der Minister. Bei allen Änderungen halte Hessen aber an einer Sache aus gutem Grund fest: der Staatsprüfung. „Denn mit der Ersten und Zweiten Staatsprüfung garantieren wir die Qualität und Einheitlichkeit der hessischen Abschlüsse“, so Lorz abschließend.