Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Hessischer Kultusminister

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Regelungen für den Schulbetrieb

Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern vom 19. Januar hat die Landesregierung heute unter anderem über das weitere Vorgehen für die Schulen beraten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 19. Januar weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar beschlossen. Auf Grundlage dieser Beschlüsse hat die Landesregierung heute in einer Sondersitzung beraten und folgende Regelungen für die Schulen getroffen:

Bis zum 14. Februar bleiben die aktuellen Regelungen an den Schulen in jedem Fall bestehen. Das heißt:

  • die Präsenzpflicht für die Jahrgangsstufen 1-6 bleibt weiterhin ausgesetzt,
  • der Unterricht für die Abschlussklassen findet in Präsenz statt und
  • für alle übrigen Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht angeboten.

Im Laufe des März ist eine schrittweise Rückkehr der einzelnen Jahrgangsstufen zum Präsenzunterricht vorgesehen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Weitere Informationen entnehmen Sie den Schreiben an die Schulen und Eltern vom 21.01.2021.

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