Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Hessischer Kultusminister

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Schulbetrieb nach den Osterferien

Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz haben heute im Nachgang zur Sitzung des hessischen Kabinetts über die weiteren Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie informiert.

Keine weiteren Öffnungen

„Verlässlichkeit und Sicherheit sind für unsere Schulen in diesen Zeiten von großer Bedeutung. Gleichzeitig müssen wir als Landesregierung jederzeit auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren. Es schmerzt mich sehr, dass wir aufgrund der sich bedauerlicherweise weiterhin negativ entwickelnden Infektionszahlen anders als geplant nach den Osterferien ab dem 19. April zunächst keine weiteren Öffnungen in den Schulen vornehmen können. Wir starten folglich nach den Ferien so, wie es Eltern und Schülerinnen und Schüler und deren Lehrkräfte vor den Ferien gewöhnt waren“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Dies bedeutet: Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden weiterhin im Wechselunterricht, die Jahrgänge ab Klasse 7 im Distanzunterricht und die Abschlussklassen im Präsenzunterricht beschult. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen, wobei bei einer sich bessernden Infektionslage selbstverständlich auch vorher neue Entscheidungen bzw. weitere Öffnungen möglich sind.

Teststrategie an Schulen

„Den Präsenz-Schulbetrieb werden wir darüber hinaus intensiv mit einer Test-Strategie, die ab dem 19. April ein negatives Testergebnis als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme von Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte am Präsenzunterricht macht, begleiten. Die Testverpflichtung ist derzeit unerlässlich für einen sicheren Schulbetrieb. Darin haben uns auch die Rückmeldungen unserer Pilot-Schulen, die den Ablauf der Selbsttests vor den Osterferien erprobt haben, bestätigt.“ Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können für den Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten wurden, wählen. Akzeptiert werden Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden. Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler durch sich selbst von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

Abiturprüfungen

Die Abiturprüfungen finden, wie bereits angekündigt, ganz regulär ab dem 21. April statt. Alle Prüflinge erhalten vor jeder Prüfung die Möglichkeit eines freiwilligen Selbsttests. Schülerinnen und Schüler, die diesen nicht machen möchten, können auch an der Prüfung teilnehmen. Sie müssen dann jedoch eine medizinische Maske tragen.

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