Kultusminister Lorz unterzeichnet Kooperationsvereinbarung zum Pakt für den Nachmittag

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Startschuss für den „Pakt für den Nachmittag“ in Marburg

Kultusminister Lorz und Schuldezernentin Dinnebier unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zu Ganztagsangeboten.

Auch die Stadt Marburg setzt auf ganztägige Betreuungsangebote an Grundschulen und tritt zum kommenden Schuljahr dem „Pakt für den Nachmittag“ bei. Dazu haben Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz und Schuldezernentin Kirsten Dinnebier gestern in Wiesbaden eine Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Schulträger zum Ausbau der Ganztagsangebote unterzeichnet. „Im Zentrum unserer Anstrengungen steht der Wunsch vieler Eltern nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärte Kultusminister Lorz. „Dem kommen wir nun auch in Marburg nach. Es freut mich sehr, gemeinsam mit der Stadt den Startschuss für ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot an den Grundschulen geben zu dürfen. Ich bin mir sicher, dass wir damit einen spürbaren Mehrwert für Eltern und Kinder schaffen.“

Bedarfsgerechter Ausbau der Ganztagsangebote

Marburg startet zunächst mit den Grundstufen der Emil-von-Behring-Schule und der Sophie-von-Brabant-Schule sowie der Waldschule Wehrda in das Programm. „Die Universitätsstadt Marburg begrüßt den Einstieg dieser Schulen in den Pakt für den Nachmittag. Damit wird dem gutem Betreuungsangebot an den städtischen Grundschulen ein weiterer Baustein hinzugefügt und die Kooperation zwischen Schulen und Stadt gefestigt“, sagte Schuldezernentin Dinnebier.

Land und Schulträger stellen die Bildungs- und Betreuungsangebote gemeinsam bereit. „Letztlich geht es uns um die Erhöhung der Qualität durch landesweite Standards und um den bedarfsgerechten Ausbau unserer Ganztagsangebote“, ergänzte der Minister. Ein wichtiges Angebot, das vielen Paktschulen unterbreitet werde, seien sogenannte Lernzeiten, in denen Schülerinnen und Schüler unter pädagogischer Betreuung ihre Hausaufgaben erledigen und den im Unterricht behandelten Stoff vertiefen könnten. „Dadurch werden wir unserem Anspruch, jedes Kind individuell zu fördern, noch besser gerecht“, betonte Lorz. Für den voraussichtlich ab dem Jahr 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sei Hessen bereits jetzt gut vorbereitet.

Mehr als 80 Prozent aller Schulträger sind zum kommenden Schuljahr dabei

Kern der Vereinbarung ist ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr. Das Land leistet seinen Beitrag für die Angebote rechnerisch an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr, der Schulträger für den Zeitraum von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr und in den Schulferien. Vorhandene Träger bewährter Bildungs- und Betreuungsangebote wirken an den Ganztagsangeboten mit. Im Schuljahr 2021/22 werden insgesamt 27 der 33 Schulträger in Hessen im Pakt vertreten sein.

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