Schülerinnen und Schüler heben die Daumen.

Zeig was in dir steckt! – mit dem „Zeugnisbeiblatt“

Der offizielle Nachweis über dein außerschulisches ehrenamtliches Engagement!

Schülerinnen und Schüler können sich in Hessen zur Bestätigung und als Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Bescheinigung als Anlage zum Zeugnis, auch „Zeugnisbeiblatt“ genannt, ausstellen lassen. Darin stehen Angaben zur Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit und gegebenenfalls zu erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten. Eine wichtige Zusatzqualifikation, die du zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder zur Bewerbung für einen Studienplatz nutzen kannst!

So wird #deinehrenamt auch Teil deines Zeugnisses!

Häufig gestellte Fragen

Mit dem Zeugnisbeiblatt können sich Schülerinnen und Schüler ihr ehrenamtliches Engagement, das sie außerhalb der Schule zum Beispiel im Sportverein oder in der freien Jugendarbeit ausüben, bescheinigen lassen. Der urkundenähnliche Vordruck wird dem Zeugnis als Anlage beigefügt.

Das Zeugnisbeiblatt enthält Angaben über die Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten.

Ein Zeugnisbeiblatt kann sich jede Schülerin und jeder Schüler ausstellen lassen, die oder der sich außerhalb der Schule ehrenamtlich engagiert. Das kann zum Beispiel sein:

  • in einem Sportverein oder einem anderen Verein
  • in der freien Jugendarbeit (zum Beispiel in einem Jugendverband)
  • in einer kommunalen oder kirchlichen Einrichtung
  • in einer Kunst- oder Musikschule
  • im Natur-, Landschafts- oder Umweltschutz
  • in einer politischen Organisation, die mit und durch ihre Arbeit Schülerinnen und Schüler befähigt, die Werteordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen anzuerkennen.
  • im sozialen oder karitativen Bereich.

Das Zeugnisbeiblatt kann sowohl zum Halbjahreszeugnis als auch am Ende des Schuljahres ausgestellt werden.

Den Vordruck zum Zeugnisbeiblatt, der digital ausgefüllt werden kann, finden Sie untenstehend.

Ausgefüllt wird das Zeugnisbeiblatt in eigener Verantwortung durch die Einrichtung oder Organisation, in der das freiwillige Engagement geleistet wird.

Schülerinnen und Schüler werden entweder von der Einrichtung oder Organisation, zum Beispiel vom Vereinsvorstand, Gruppenleiter oder Trainer, auf die Möglichkeit des Zeugnisbeiblatts aufmerksam gemacht. Oder Jugendliche sprechen die Einrichtung oder Organisation, bei der sie sich ehrenamtlich einbringen, selbst an.

  • Das Zeugnisbeiblatt wird digital ausgefüllt. Die aktuelle Version finden Sie untenstehend.
  • Im Freitextfeld zur Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeiten und ggf. zur erworbenen Qualifikation stellt die Einrichtung oder Organisation dar, über welche Fähigkeiten und Kompetenzen die/der Jugendliche verfügt und wodurch er sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit auszeichnet. Die Angaben geben Auskunft über das persönliche Profil.
  • Danach wird das Zeugnisbeiblatt von der Einrichtung oder Organisation ausgedruckt und unterschrieben. Ein Stempel kann, muss aber nicht, hinzugefügt werden.

Damit das Beiblatt dem Zeugnis beigefügt werden kann, muss dies beantragt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler können den Antrag selbst unterzeichnen. Bei Schülerinnen und Schülern, die noch nicht volljährig sind, müssen die Eltern dies beantragen. Hierzu dient untenstehender Antrag.

Der unterschriebene Antrag wird am besten von der Einrichtung oder Organisation zusammen mit dem Zeugnisbeiblatt an die Schule weitergeleitet.

  • Spätestens sechs Wochen vor der Zeugnisausgabe muss das ausgefüllte Zeugnisbeiblatt der Schule zugeleitet werden. Das ausgedruckte und unterschriebene Zeugnisbeiblatt kann der Schule von der Einrichtung oder Organisation per Post zugesendet oder dort abgegeben werden.
  • Das Zeugnisbeiblatt muss der Schule zusammen mit dem Antrag zugeleitet werden, wonach die Würdigung dem Zeugnis beigefügt werden soll. Volljährige Schülerinnen und Schüler können den Antrag selbst unterzeichnen. Bei Schülerinnen und Schüler, die noch nicht volljährig sind, müssen die Eltern den Antrag unterzeichnen.
  • Die Schule bestätigt mit dem Schulstempel auf dem Zeugnisbeiblatt die Richtigkeit des Dokuments und händigt der Schülerin oder dem Schüler die Würdigung zusammen mit dem Halbjahreszeugnis oder am Ende eines Schuljahres aus.
  • Eine Kopie der Bescheinigung wird zu den Schülerakten genommen.

Im Ehrenamt eignen sich junge Menschen Kompetenzen an, die ihnen in Schule, Freizeit und später im Beruf eine wertvolle Hilfe sein können. Das Zeugnisbeiblatt würdigt und bestätigt ihren ehrenamtlichen Einsatz. Mit dieser gesellschaftlich und persönlich wichtigen Zusatzqualifikation können sich junge Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, einem Praktikumsplatz oder im Rahmen einer Bewerbung für einen Studienplatz positiv hervorheben.

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