Kinder mit Schulbüchern und Globus laufen über die Wiese.

Unterricht für Kinder beruflich Reisender und berufliche Kompetenz für Schausteller und Circus

Schätzungsweise 10.000 Kinder sind mit ihren Eltern in Deutschland mit unterschiedlichen Unternehmen wie Schaustellerbetrieben, Zirkusunternehmen oder Puppentheatern unterwegs. In allen Bundesländern unterliegen Kinder beruflich Reisender der Schulpflicht und besuchen Stützpunktschulen, meist in der Nähe des Gastspielortes. Jede allgemeine Schule, die von den Eltern der mitreisenden Kinder ausgewählt wird, ist verpflichtet, Kinder aus reisenden Unternehmen zu unterrichten und kann somit als Stützpunktschule während der Reise dienen.

Schulpflichtige Kinder beruflich Reisender werden deutschlandweit im Rahmen eines über die Ländergrenzen hinweg etablierten Systems aus Stammschulen und Stützpunktschulen, unterstützt durch flächendeckend zur Verfügung stehende Bereichslehrkräfte, unterrichtet. Sie führen entweder ein Schultagebuch mit sich oder werden im Rahmen von DigLu (digitale Lern- und Organisationsplattform „Digitales Lernen unterwegs“) betreut. Ziel ist insbesondere eine kontinuierliche schulische Förderung der mit ihren Familien reisenden Kinder, die ihrer Lebenssituation bestmöglich Rechnung trägt und die einen Schulabschluss ermöglicht. Dabei ist nicht jedes Kind und nicht jeder bzw. jede Jugendliche, dessen bzw. deren Eltern aus beruflichen Gründen reisen, ein Kind beruflich Reisender, wobei im Einzelfall die Grenzen fließend sein können. Mit wachsender beruflicher Mobilität auch anderer Berufsgruppen wird zunehmend eine Beschreibung der Zielgruppe für die genannten schulischen Maßnahmen erforderlich.

Kinder beruflich Reisender sind Kinder und Jugendliche insbesondere aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von Puppenspielern, aber z. B. auch Kinder von ambulanten Händlern, von Binnenschiffern und mobilen Scherenschleifern. Kennzeichnend für diese Kinder und Jugendlichen ist, dass deren Eltern häufig ein Reisegewerbe im Sinne des § 55 GewO ausüben oder als ständiges Personal mitreisen. Das kann für die Kinder beruflich Reisender bedeuten,

  • dass sie mit ihrer Familie als Lebens- und Erwerbsgemeinschaft in der Bundesrepublik und teilweise im europäischen Ausland reisen,
  • dass sie oft nur wenige Tage bis hin zu einigen Wochen an einem Ort verweilen,
  • dass sie in der Regel keinen oder nur in der Winterpause (Zeit in der üblicherweise keine Märkte, Jahrmärkte und Volksfeste stattfinden) einen festen bzw. regelmäßigen Aufenthaltsort haben und
  • dass sie deshalb jedes Jahr eine Vielzahl an unterschiedlichen Schulen und Klassen besuchen.

Wesensmerkmal für die berufliche Tätigkeit der Eltern ist, dass diese nur an wechselnden Orten stattfinden kann und damit zwingend mit der Reise verbunden ist, was sie von Reisen aus beruflichem Anlass (z. B. Journalisten, Geschäftsreisende) unterscheidet.

Inwieweit unabhängig davon Kinder von Personen ohne festen Wohnsitz, die nicht unter die Gruppe der Kinder beruflich Reisender fallen, im Rahmen von Stamm- und Stützpunktschulen mit Unterstützung der Bereichslehrkräfte gefördert werden können und sollen, muss im Einzelfall entschieden werden. Kinder, die z. B. aufgrund von Geschäftsreisen der Eltern bzw. eines alleinerziehenden Elternteils und/oder aufgrund ihrer individuellen familiären Situation (z. B. wechselnder Aufenthalt bei entfernt voneinander lebenden Erziehungsberechtigten) phasenweise nicht an ihrer Schule anwesend sein können, fallen grundsätzlich nicht unter die Regelungen für Kinder beruflich Reisender. Für sie müssen auf der schulrechtlichen Basis der jeweiligen Länder individuelle Entscheidungen getroffen und individuelle Vorgehensweisen gefunden werden.

Schultagebuch

Bei Schuleintritt erhalten Kinder beruflich Reisender ein bundesweit einheitliches Schultagebuch von ihrer Stammschule ausgehändigt. Sie haben so ihren individuellen, durch die zuständige Lehrkraft der Stammschule erstellten Lernplan und können altersentsprechend in ihrer Jahrgangsstufe gefördert werden.

Kinder beruflich Reisender legen dieses Schultagebuch bei jedem Schulbesuch in den Stützpunktschulen vor. Lehrerinnen und Lehrer, die Kinder auf der Reise unterrichten, tragen den aktuell erreichten Lernstand in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache in das mitgeführte Schultagebuch ein. Nur so ist dem mitreisenden Kind ein schnelles Weiterlernen am nächsten Gastspielort möglich.

Außerdem leiten die Lehrkräfte den aktuellen Lernstandsbericht an die Stammschule der mitreisenden Kinder weiter. Wichtige Unterstützung leisten dabei die Bereichslehrkräfte, die übergreifende koordinierende Aufgaben wahrnehmen und sich um unterrichtsergänzende Fördermaßnahmen kümmern.

Pilotprojekt DigLu: Digitales Lernen unterwegs (DigLu) für Kinder von beruflich reisenden Eltern - Hessen startet als erstes Bundesland

Hessen ist eines der sechs Bundesländer, das sich nach dem vom Schulausschuss 2016 beschlossenen Konzept „Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden vergleichbaren schulischen Versorgung reisender Kinder“ aktiv am Pilotprojekt DigLu (Digitales Lernen unterwegs) beteiligt. DigLu ist eine internetbasierte Lernplattform und Schulorganisationssoftware für Kinder beruflich Reisender. Es dient dazu, ein effizienteres Lernen und eine leichtere Kommunikation der beteiligten Lehrkräfte zum Lernstand des Kindes zu ermöglichen sowie kontinuierlich den Schulbesuch zu begleiten. Der Anspruch jeder Schülerin und jedes Schülers auf individuelle Förderung sowie das Erreichen des bestmöglichen Schulabschlusses stehen im Mittelpunkt.

Hessen hat als erstes Bundesland im November 2020 damit begonnen, das Pilotprojekt DigLu in der Praxis qualitativ und quantitativ zu erproben und es an den sich daraus resultierenden Erfordernissen für den Regelbetrieb anzupassen.

DigLu - die Lernplattform für Kinder beruflich reisender Eltern - DigluÖffnet sich in einem neuen Fenster

Pilotprojekt „Schule für Kinder beruflich Reisender“

Im Jahr 2010 wurde in Hessen das Pilotprojekt „Schule für Kinder beruflich Reisender“ an der Schule am Geisberg in Wiesbaden ins Leben gerufen. Diese Schule befindet sich in Trägerschaft der EVIM Bildung gemeinnützige GmbH (Evangelischer Verein für Innere Mission).

Die hessischen Schülerinnen und Schüler, die an dieser Schule angemeldet sind, werden von den dort eingesetzten Lehrkräften, die auch gleichzeitig Bereichslehrkräfte sind, in neun mobilen Klassenzimmern hessenweit und länderübergreifend (auch online) unterrichtet und gehen nicht mehr jede Woche in eine andere Schule. Das mobile Klassenzimmer ist Stammschule der Schülerinnen und Schüler. Das (digitale) Schultagebuch ist auch hier die Grundlage der Unterrichtsarbeit. Außerhalb von Hessen oder in der Winterpause besuchen die Kinder den Unterricht an Stützpunktschulen.

Berufliche Kompetenz für Schausteller und Circus (BeKoSch)

BeKoSch ist ein alternatives Berufsschulangebot, welches auf die Lebensumstände von Kindern beruflich Reisender Eltern angepasst, in der Form von Präsenzlernen und Fernlernen angeboten wird. Die schulischen Möglichkeiten in der Berufsbildung bei BeKoSch eröffnen den, mit den Eltern mitreisenden Schülerinnen und Schülern, neben dem Hauptschulabschluss für Nichtschüler, die Berufsschulpflichtanerkennung aller Bundesländer, eine fundierte Ausbildung zur/zum Verkäuferin/ Verkäufer (IHK) sowie zur/zum Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel (IHK). Die Jugendlichen besuchen den BeKoSch-Unterricht über einen Zeitraum von zwei Jahren.

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