Schülerinnen und Schüler sitzen im Unterricht und melden sich.

Quereinstieg in den Schuldienst im Bereich Deutsch, Mathematik, Sport, Musik oder Kunst (QuiSGS)

Hessen sucht Lehrkräfte im Bereich Deutsch, Mathematik, Sport, Musik oder Kunst an Grundschulen.

Sie sind auf der Suche nach neuen Herausforderungen?

Die Hessische Lehrkräfteakademie bietet zum 01.05./ 01.08.2024 eine Quereinstiegsmaßnahme zum Erwerb einer dem Lehramt an Grundschulen gleichgestellten Qualifikation an.

Als geeignete Bewerberin oder geeigneter Bewerber durchlaufen Sie eine berufsbegleitende dreieinhalbjährige Qualifizierungsmaßnahme.

Was müssen Sie als Bewerberin oder Bewerber mitbringen?

Mit einem Diplom (FH / Uni), einem Magister oder einem akkreditierten Bachelor / Master aus dem mindestens eines der Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik, Sport, Musik oder Kunst an Grundschulen abgeleitet werden kann, erfüllen Sie grundsätzlich die Voraussetzung, sofern Sie weiterhin über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im studierten Berufsfeld nach Ihrem erworbenen Abschluss verfügen.

Wie sieht die Qualifizierungsmaßnahme aus?

In sechs Schulhalbjahren werden Sie auf die abschließende Prüfung des Qualifizierungserfolges vorbereitet, die in dem sich anschließenden siebten Schulhalbjahr stattfindet.

Ihre Tätigkeit während der Qualifizierungsmaßnahme umfasst insgesamt 29,5 Wochenstunden. Diese teilen sich auf in:

  • Studieninhalte aus den Bereichen Bildungswissenschaften, Didaktik der Grundschule, grundschulrelevante Fachwissenschaften und Grundschuldidaktik für die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und dem 3. Unterrichtsfach
  • die berufspraktische Ausbildung an den Studienseminaren in den Bereichen der drei Unterrichtsfächer und dem allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich
  • anteiligen eigenverantwortlichen Unterricht an einer Grundschule

Was bieten wir Ihnen?

Sofern Sie bereits vor der Qualifizierungsphase seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen an einer Grundschule im hessischen Schuldienst eingestellt waren, werden Sie, bei Vorliegen einer Eignungsfeststellung, zum 01. August 2024 eingestellt. Andernfalls werden Sie bereits zum 01. Mai 2024 eingestellt und erhalten in dieser vorangestellten Phase durch Hospitationen und angeleiteten Unterricht einen Einblick in die Aufgaben einer Grundschullehrkraft.

Die Eingruppierung in Entgeltgruppen erfolgt je nach Einzelfall. Als Beispiel ergibt sich für Bewerberinnen oder Bewerber, die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach besitzen, mit einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung (in der Regel mit Master-Abschluss) eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 und mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung (in der Regel mit Bachelor-Abschluss) eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10. Nähere Angaben zur Eingruppierung können Sie dem Erlass „Quereinstieg in den hessischen Schuldienst … (QuiSGS)“ unter Punkt 5 entnehmen.

Mit dem Bestehen der Prüfung des Qualifizierungserfolges (Gleichstellung mit einer dem Lehramt an Grundschulen gleichgestellten Qualifikation) kann bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Verbeamtung (A12 mit sukzessiver Anhebung auf A13 g.D. bis 2028) im Grundschullehramt erfolgen.

Bewerbung

Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen unter Punkt 4. im Erlass „Quereinstieg in den hessischen Schuldienst … (QuiSGS)“. Das benötigte Antragsformular finden Sie ebenso wie den Erlass nachfolgend als Download.