Hessen ist ein Industriestandort. Viele große und mittelständische Unternehmen produzieren hier. Um den Fachkräftenachwuchs für die nächste Generation zu sichern, werden kontinuierlich Lehrkräfte im Bereich Metall- und Elektrotechnik benötigt. Um auch diesen Lehrekräfte-Nachwuchs zu sichern, bietet das Land Hessen ab dem Wintersemester in diesen Fachbereichen eine „Masterförderung“ an.
Masterförderung – finanzielle Unterstützung und Aufbau von Praxiserfahrungen
Die Masterförderung bietet finanzielle Förderung und zusätzliche Praxiserfahrungen bei gleichzeitiger professioneller Unterstützung durch die Studienseminare vor Ort.
Während der Zeit, in der die Masterförderung gewährt wird, gehen die Geförderten ein Mal pro Woche in die Schule. Im ersten Semester zur Hospitation, danach zu angeleitetem und schließlich eigenverantwortlichem Unterricht. Zusätzlich besuchen sie pro Semester ein bis zwei Veranstaltungen in den Studienseminaren für berufliche Schulen und werden von den Ausbildungskräften im Unterricht besucht. Da sich durch die zusätzlichen Belastungen die Studienzeit verlängern kann, wird die Masterförderung bis zu sechs Semestern gewährt. In dieser Zeit erhalten die Studierenden ein Gehalt von ungefähr 1.500 €.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Vorbereitungsdienst (also das Referendariat) im Anschluss an das Studium verkürzt werden kann, da die Geförderten bereits umfangreiche Erfahrungen in Schule und Studienseminar sammeln konnten. Dadurch verkürzt sich die Zeit bis zum gewünschten Eintritt in den Schuldienst. Bereits während des Vorbereitungsdienstes erhalten die angehenden Lehrkräfte einen 70%igen Zuschlag auf ihre Bezüge.
Wer kann gefördert werden?
Für eine Förderung können sich Studierende bewerben, die an den Universitäten Kassel oder Darmstadt im Jahr 2021 das Studium eines „Master of Education“ mit der beruflichen Fachrichtung Metalltechnik oder Elektrotechnik und einem Unterrichtsfach beginnen. Wer gefördert werden will, muss die folgenden Kriterien erfüllen:
- Das Studium des Master of Education muss im Sommersemester oder Wintersemester 2021 begonnen werden. Studierende aus höheren Semestern können leider nicht gefördert werden.
- Das gewählte Unterrichtsfach muss „förderfähig“ sein. Eine Liste der förderfähigen Unterrichtsfächer ist in den FAQ zu finden.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums verpflichten sich die Geförderten, den Vorbereitungsdienst (also das Referendariat) in Hessen aufzunehmen. Tun sie dies nicht, sind sie verpflichtet, einen Teil der Förderung zurückzuzahlen.
Bis zu 40 Personen können pro Jahr gefördert werden – jeweils 20 an der Universität Kassel und 20 an der TU Darmstadt.