Lehrkräfte bei einer Fortbildung

Weiterbildungspakt bis 2025

Der in 2017 zunächst auf 3 Jahre begrenzte Weiterbildungspakt geht in eine zweite Runde. Der zweite Weiterbildungspakt gilt von 2021-2025 und hat sich weiterhin zum Ziel gesetzt, die Weiterbildungszugänge zu erleichtern und Integration, Inklusion, Teilhabe und Chancengerechtigkeit nachhaltig zu fördern.

Gemeinsam mit den neun anerkannten Freien Trägern der Weiterbildung in Hessen, den Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und der Hessischen Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e. V. hat das Hessische Kultusministerium den 2017 gestarteten Weiterbildungspakt verlängert. Der zweite Weiterbildungspakt gilt von 2021-2025 und hat sich weiterhin zum Ziel gesetzt, die Weiterbildungszugänge zu erleichtern und Integration, Inklusion, Teilhabe und Chancengerechtigkeit nachhaltig zu fördern. Zudem soll die Qualität der Angebote durch Fortbildungen der Kursleitenden und der Pädagoginnen und Pädagogen in den Einrichtungen gezielt gestärkt werden.

Für den Weiterbildungspakt stellt das Land Hessen zusätzlich zur bisherigen Förderung nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz insgesamt knapp 13 Mio. Euro für die Jahre 2021-2025 zur Verfügung.

Der nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz vorgesehene Fördersatz für Unterrichtsstunden steigt in den kommenden Jahren kontinuierlich an. Hierfür werden etwa 5,5 Millionen Euro bereitgestellt.

Zusätzlich stellt das Land den hessischen Volkshochschulen, der Hessischen Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck und den nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz anerkannten landesweiten Organisationen in freier Trägerschaft insgesamt 7,5 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung. Auch die rechtlich selbstständigen beruflichen Schulen können Projektanträge stellen.

Das Landeskuratorium für Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen als gesetzliches Beratungsgremium der Landesregierung zu Fragen der Weiterbildung hat die Entwicklung des Weiterbildungspakts aktiv unterstützt und wird weiterhin auch die Umsetzung begleiten.