Schülerinnen und Schüler experimentieren.

Gymnasiale Mittelstufe

Der Unterricht in der gymnasialen Mittelstufe dient dem grundlegenden Ziel des Gymnasiums – dem Erwerb einer breiten und vertieften Allgemeinbildung. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Mittelstufe schrittweise die Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktsetzung und werden so auf einen erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe vorbereitet.

Auch die Berufsorientierung und die Hinführung zur Arbeitswelt sind feste Bestandteile, sodass den Schülerinnen und Schülern am Ende der Mittelstufe der Weg in eine Berufsausbildung oder einen weiterführenden beruflichen Bildungsgang ebenfalls offensteht. Die Mittelstufe des gymnasialen Bildungsgangs umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 (G8) oder 5 bis 10 (G9).

Kontingent-Stundentafel

Der Unterricht am Gymnasium findet ab der Jahrgangsstufe 5 auf der Grundlage einer Kontingent-Stundentafel statt. Diese legt fest, wie viele Stunden die Schülerinnen und Schüler in dem jeweiligen Fach bis zum Ende der Sekundarstufe I absolviert haben müssen. Wie diese Stunden in den jeweiligen Fächern und auf die einzelnen Jahrgangsstufen verteilt werden, entscheidet die Schule. Sie kann damit eigene Schwerpunkte setzen und ihr Profil schärfen.

Die Kontingentstundentafel des verkürzten gymnasialen Bildungsganges (G8) unterscheidet sich dabei von der Kontingentstundentafel des nicht verkürzten gymnasialen Bildungsganges (G9). Die Schulen haben zwischen den Jahrgangsstufen 5 bis 9 (G8)bzw. 5 bis10 (G9) im Sinne der Kontingentierung die Möglichkeit, Verschiebungen vorzunehmen, die für ihre individuelle Situation angemessen sind. Wichtig ist, dass die bundesweit einheitlich von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) vorgeschriebene Jahreswochenstundenzahl von 265 Stunden, für die einzelnen Fächer am Ende des Abiturs erreicht wird.

Die Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I finden Sie bei den rechtlichen GrundlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Wahlunterricht/dritte Fremdsprache

Die im Rahmen der Gesamtstundenzahl zur Verfügung stehenden fünf Stunden Wahlunterricht können von den Schulen mit verkürztem gymnasialem Bildungsgang (G8)flexibel in den Jahrgangsstufen5 bis 9eingesetzt werden und sind grundsätzlich vorgesehen für:

  • eine dritte Fremdsprache,
  • das Heranführen an die Arbeitswelt,
  • Informatik,
  • die Verstärkung und Ergänzung des Pflichtunterrichts,
  • die Vertiefung und Erweiterung des Bildungsauftrags der Schule,
  • die Verfolgung sozialpädagogischer Ziele,
  • die Ausprägung individueller Neigungen und Schwerpunkte im Rahmen des Bildungsangebots der Schule oder des Schulprofils.

Es besteht auch die Möglichkeit, Förder- und Differenzierungsangebote sowie freiwillige Unterrichtsveranstaltungen (Arbeitsgemeinschaften - AGs) auf die Unterrichtsverpflichtung anrechnen zu lassen. Die jeweilige Schulkonferenz trifft die Entscheidung über Art, Umfang, Schwerpunkte und Verteilung der Stunden auf die einzelnen Jahrgänge, wobei diese Entscheidung ein schlüssiges Konzept spiegeln sollte, das sich am Schulprofil und an den in der gesamten Schulgemeinde getragenen schulspezifischen Bildungs- und Erziehungsschwerpunkten orientiert und schulinternen Qualitätskriterien entspricht.

Die Schülerinnen und Schüler im nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgang(G9) sollen im Laufe der Mittelstufe vier Stunden Wahlunterricht besuchen. Die Erteilung des Wahlunterrichts bzw. der dritte Fremdsprache ist hier in den Jahrgangsstufen 9 und 10 vorgesehen. Für die inhaltliche Ausgestaltung und Bewertung des Wahlunterrichtes gelten die gleichen Möglichkeiten bzw. Regelungen wie für Schulen mit G8. Wählt eine Schülerin oder ein Schüler die dritte Fremdsprache als Wahlunterricht, so umfasst dieser -wegen der Anschlussfähigkeit des Sprachenunterrichts in der Oberstufe - 6 Stunden.

Die Schulen achten in Eigenverantwortung auf die Einhaltung der Belegung im Laufe der Mittelstufe. Die Belegung wird durch Zeugniseinträge dokumentiert. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Elternwerden von den Schulen entsprechend beraten.

Die Teilnahme am Wahlunterricht wird - außer im Bereich der Fremdsprachen - nicht mit Noten, sondern durch die Vermerke „teilgenommen”, „mit Erfolg teilgenommen” und „mit gutem Erfolg teilgenommen” dokumentiert. Wegen der bereits erwähnten Anschlussfähigkeit des Sprachunterrichts in der Oberstufe sind in den Fremdsprachen grundsätzlich Noten einzusetzen, es sei denn, es handelt sich um ein Angebot aus dem Bereich einer AG (z. B. „Schwedisch-AG“), das in der Sekundarstufe II nicht weitergeführt werden kann.

Noten sind des Weiteren einzusetzen, sofern es sich um Unterrichtsveranstaltungen handelt, die mit einem Unterrichtsfach oder einem Lernbereich des Pflichtbereichs in engem Zusammenhang stehen und wenn die Leistungen mit den Noten „befriedigend” und besser zu bewerten sind. Andernfalls ist der Vermerk „teilgenommen” aufzunehmen.

Klassenarbeiten

In den Hauptfächern sind für die Jahrgangsstufe 5 und 6 verbindlich fünf, für die Jahrgangsstufe 7 bis 9 vier Klassenarbeiten pro Schuljahr vorgesehen. Für die Fächer Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen ist jeweils eine Mindestzahl anzufertigender Klassen-bzw. Kursarbeiten Öffnet sich in einem neuen Fensterim verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G8) vorgesehen, ebenso gibt es eine Mindestzahl im nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G9). In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 sind mindestens zwei Arbeiten pro Halbjahr anzufertigen. In den Nebenfächern kann je Fach und Halbjahr eine schriftliche Lernkontrolle durchgeführt werden. Lernkontrollen können auch durch eine praktische Arbeit ersetzt werden.

Die „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses" finden Sie unter den rechtlichen GrundlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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