Operatoren allgemeinbildende Fächer

Im Landesabitur müssen die Prüfungsaufgaben für die Abiturientinnen und Abiturienten eindeutig hinsichtlich des Arbeitsauftrages und der erwarteten Leistung formuliert sein. Nur bei Einigkeit und Klarheit über die in jeder Prüfungsaufgabe erwartete Leistung können die Bewertung und Beurteilung objektiv, gerecht und landesweit vergleichbar erfolgen. Die Prüfungsaufgaben werden daher mit so genannten Operatoren (Schlüsselwörtern) formuliert. Ein Operator ist ein Aufforderungsverb - zum Beispiel erläutern, darstellen oder begründen -, dessen Bedeutung im Fachkontext möglichst genau spezifiziert wird. Bei der Formulierung der Arbeitsanweisungen von Prüfungsaufgaben werden in der Regel nur die hier festgelegten Operatoren benutzt.

Bitte beachten Sie, dass Sie in dem Dokument LA 24-Operatoren-Deutsch-Musik-Sport-FBII die Operatoren für die Fächer Deutsch, Musik, Sport sowie für die folgenden Fächer des Fachbereichs II: Politik und Wirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Erdkunde, Katholische Religion, Evangelische Religion, Ethik, Philosophie finden.

Aufgabenfeld II

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