Lehrer unterrichtet eine Klasse.

Quereinstieg

Ein Quereinstieg ist in Teilbereichen dieser Lehrämter möglich: Lehramt an beruflichen Schulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Haupt- und Realschulen

Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Ein Quereinstieg ist in Teilbereichen dieser Lehrämter möglich:

  • Lehramt an beruflichen Schulen
  • Lehramt an Gymnasien
  • Lehramt an Haupt- und Realschulen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein fachlich passender universitärer Studienabschluss einer ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt werden und die Bewerberin oder der Bewerber direkt in das Referendariat eintreten. Nach erfolgreichem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ist eine Bewerbung in den Schuldienst im Rahmen der üblichen Bewerbungsverfahren möglich.

Mindestvoraussetzungen:

  1. Universitärer Studienabschluss (Diplom II oder vergleichbar) in einem festgelegten Mangelfach.
  2. Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen ein zweites Fach als Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst finden Sie auf den Internetseiten der Hessischen Lehrkräfteakademie.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Quereinstieg nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen eines vorangegangenen Studiums auf ein Lehramtsstudium anrechnen zu lassen. Die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademiehalten im Internet entsprechende Antragsformulare bereit. Eine Übersicht über die Prüfungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Hessischen LehrkräfteakademieÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Schlagworte zum Thema