Schülerinnen und Schüler experimentieren.

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Lernort und Arbeitsplatz Schule sind zentrale Anliegen einer Schulgesundheitskultur. Prävention steht dabei an erster Stelle. Das Bemühen um Prävention kann aber nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten die Maßnahmen unterstützen und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Allgemeine gesetzliche Grundlagen

Für die Lehrerinnen und Lehrer an hessischen Schulen gilt der Grundsatzerlass Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen.

Aufsichtsführung und Sicherheit im Unterricht

In der "Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler" finden sich Regelungen zur Aufsichtsführung, insbesondere zu den naturwissenschaftlichen Fächern und zum Schulsport. Die Aufsichtsverordnung erklärt die KMK-Empfehlung "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht"Öffnet sich in einem neuen Fenster in Teil I für verbindlich.

Zur Umsetzung der Regelungen in der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" steht für das Gefahrenstoffmanagement an Schulen HessGISS zum Download auf dem Schulportal der Unfallkasse Hessen nach dem Einloggen zur Verfügung. HessGISSÖffnet sich in einem neuen Fenster darf ausschließlich an hessischen Schulen verwendet werden.

Medizinische Hilfsmaßnahmen an Schulen

Schülerinnen und Schüler, die akut krank sind oder nach einer Erkrankung genesen, erholen sich grundsätzlich zu Hause. In den letzten Jahren hat der Anteil von Kindern und Jugendlichen an Schulen zugenommen, die nach ärztlicher Verordnung aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung auch während der Schulzeit medizinisch versorgt werden müssen. Medizinisch-pflegerische Maßnahmen während der Schulzeit können Voraussetzung dafür sein, dass behinderte oder chronisch kranke Kinder oder Jugendliche überhaupt erst schulisch gefördert werden können. Die „Richtlinien zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen“, ermöglichen dies und schaffen für die Beteiligten Rechtssicherheit.

Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber in § 5 eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden Gefährdungen zu ermitteln und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung erfasst die allgemeinen, objektiv feststellbaren Kriterien sowie die psychischen Belastungsfaktoren. Checklisten für den allgemeinen Teil finden Sie in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (siehe oben) und Sie erhalten diese durch den zentralen Dienstleister des Landes Hessen, den Medical Airport Service (MAS). Für den Bereich der psychischen Belastungen wurde eine psychische Gefährdungsbeurteilung entwickelt.

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