Datenschutzhinweise zum Elterntelefon 2023

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Rahmen des Elterntelefons 2023 des Hessischen Kultusministeriums.

Verweise auf gesetzliche Vorschriften beziehen sich auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) in der jeweils geltenden Fassung.

Geltungsbereich

Diese Datenschutzhinweise gelten für die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Elterntelefon-Aktion 2023 des Hessischen Kultusministeriums.

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist das

Hessische Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/368-0
E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Hessischen Kultusministeriums erreichen Sie über folgende Kontaktdaten:

Hessisches Kultusministerium
Datenschutzbeauftragte
Luisenplatz 10,
65185 Wiesbaden,
E-Mail: datenschutzbeauftragter.hkm@kultus.hessen.de

Umgang mit Ihren Daten

1. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind nach Artikel 4 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren persönlichen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

2. Kontaktaufnahme

Wenn Sie uns Daten zu Ihrer Person im Rahmen des Elterntelefons 2023 zur Verfügung stellen, verwenden wir diese Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben ausschließlich zu dem Zweck, zu dem Sie uns diese Daten übermitteln, insbesondere zur Beantwortung Ihrer Fragen.

Die Daten werden bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) gespeichert und nur für die Bearbeitung Ihres Anliegens von den fachlich zuständigen Personen verwendet. Zur Beantwortung Ihrer Fragen kann es je nach Sachlage erforderlich sein, Daten zu Ihrer Person auch an andere Stellen innerhalb der Landesverwaltung oder an Behörden des Bundes oder der Kommunen weiterzuleiten. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit.

Sollte das Hessische Kultusministerium für Ihr Anliegen nicht zuständig sein, leiten wir Ihre Eingabe – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – an die zuständige Stelle weiter und informieren Sie darüber. Haben Sie der Weiterleitung widersprochen, müssen Ihre Fragen leider unbeantwortet bleiben.

Nach abschließender Bearbeitung Ihres Anliegens werden die Daten gelöscht oder bei aktenrelevanten Vorgängen entsprechend den Aufbewahrungsfristen gespeichert, die in dem geltenden Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen festgelegt sind. Diese Frist beträgt im Regelfall fünf Jahre. Den „Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen (Aktenführungserlass – AfE)“ vom 14. Dezember 2012 (Staatsanzeiger 2013, Seite 3), geändert durch Verwaltungs-vorschrift vom 9. Dezember 2020 (Staatsanzeiger 2020, Seite 1419), finden Sie im Internet: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000017539Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Ihre Rechte

Als Nutzerin oder Nutzer des Elterntelefons 2023 haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

1. Recht auf Auskunft

Sie können nach Artikel 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der § 24 Absatz 2, § 26 Absatz 2 und § 33 HDSIG eingeschränkt wird.

2. Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Artikel 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

3. Recht auf Löschung

Unter den Bedingungen des Artikel 17 DS-GVO und des § 34 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Im Rahmen der Vorgaben des Artikel 18 DS-GVO haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

5. Recht auf Widerspruch

Nach Artikel 21 DS-GVO haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, wenn uns beispielsweise im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

6. Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutz-rechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Dies ist der

Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI)
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611/1408-0

Allgemeine Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Internetseiten des HBDI: https://datenschutz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Schlagworte zum Thema