Für einen erfolgreichen Start in das erste Schuljahr
Sprachkurse bei Zurückstellung
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Wenn Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse besitzen, können sie vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Diese Kinder besuchen dann verpflichtend einen Deutsch-Sprachkurs als weitere Hilfe bei dem Erwerb deutscher Sprachkenntnisse.
Die Kurse:
- sind verpflichtend,
- finden in Vorklassen oder in speziellen Sprachkursen der Grundschulen statt,
- tragen dazu bei, dass alle Kinder nach einem Jahr über verbesserte Deutschkenntnisse verfügen,
- ermöglichen bei positiver Sprachentwicklung eine nachträgliche Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1.
Im Laufe des Jahres der Zurückstellung erhalten alle Eltern eine ausführliche Beratung zur Förderung ihrer Kinder für eine erfolgreiche Schullaufbahn.