Gemeinsam lernen
Inklusiver Unterricht
Inklusion ist eine Entwicklungsaufgabe, die in die ständige Qualitätsentwicklung der inklusiv arbeitenden allgemeinen Schule eingebettet ist. Schulen mit einer inklusiven Schulkultur sind bestrebt, auch alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen bestmöglich zu fördern, sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und ihnen dadurch die aktive und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Schülerinnen und Schüler mit umfassenden Beeinträchtigungen oder Behinderungen erhalten an rund 1.200 allgemeinen Schulen in Hessen inklusive Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote. Als allgemeine Schule werden alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bezeichnet, die nicht gleichzeitig Förderschulen sind.
An inklusiv arbeitenden Schulen werden die Kinder und Jugendlichen von Lehrkräften der allgemeinen Schule und von sonderpädagogischen Lehrkräften unterrichtet. Eltern und außerschulische Partner werden in die gemeinsame Förderplanung einbezogen. Lehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren (BFZ) unterstützen durch vorbeugende sonderpädagogische Maßnahmen.
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten durch individuelle und bedarfsgerechte Angebote von multiprofessionellen Akteuren in Zusammenarbeit mit den Eltern gefördert, um einen Anschluss an den lernzielgleichen Unterricht zu erhalten.
Die Lehrkräfte und die Schulleitungen stehen den Eltern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Die rechtlichen Grundlagen zur Inklusion sind im Hessischen Schulgesetz sowie in der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)" geregelt. Diese finden Sie im Bereich Schulrecht unter „Individuelle Förderung“.
Zum Beschluss der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen