Neben den zuvor vorgestellten pädagogischen Neuerungen und Projekten im neuen Schuljahr möchten wir Sie abschließend noch über die Regelungen zu einem Thema informieren, das in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat: die Auswirkungen extremer Wetterlagen wie Schnee oder Sturm auf den Präsenz-Schulbetrieb. So gab es beispielsweise, zuletzt im Februar dieses Jahres, öfter Sturm-Warnungen des Deutschen Wetterdienstes. Verständlicherweise stellen Sie sich als Eltern unserer Schülerinnen und Schüler in diesen Fällen die Frage, ob die Kinder in die Schule gehen müssen und wie sie auf dem Schulweg geschützt sind. Grundsätzlich entscheiden Sie, die Eltern, ob der Schulweg für Ihre Kinder an solchen Tagen zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Sie beschließen, Ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von Ihnen auf den bekannten Wegen zu informieren. Die Schulleitung kann in Absprache mit dem Schulträger ebenfalls entscheiden, den Präsenzunterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann. Darüber werden Sie von Ihrer Schule in Kenntnis gesetzt. Eine Betreuung muss jedoch gewährleistet sein, bis die Schülerinnen und Schüler den Heimweg gefahrlos antreten können.

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