Grundschüler sitzen im Computerraum und lernen mit PCs.

Kompetenzorientierte Bildung

In den ersten beiden Schuljahren erhalten die Kinder jeweils 21, im dritten und im vierten Schuljahr jeweils 25 Wochenstunden Unterricht. Die Stundentafel umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Kunst, Musik, Sachunterricht, Religion/Ethik und Sport sowie – ab dem dritten Schuljahr – auch Fremdsprachenunterricht. Die „Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I" finden Sie im Bereich „Schulrecht" unter „UnterrichtÖffnet sich in einem neuen Fenster".

Die Grundlagen für die pädagogische und fachliche Ausgestaltung des Unterrichts sind der„Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren in Hessen (BEP)“ und das HessischeKerncurriculum sowie die Bildungsstandards. Ein gemeinsames Ziel ist die kompetenzorientierte Bildung aller Kinder. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften schafft Transparenz über die Lernfortschrittedes einzelnen Kindes. Nähere Informationen finden Sie unter „Bildungsstandards, Kerncurricula und Lehrpläne“.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Lernstandserhebungen

Am Ende der Klasse 3 werden Lernstandserhebungen geschrieben. In ihren Anforderungenorientieren sichdiese bundesweit durchgeführten Lernstandserhebungen an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK)für die Fächer Deutsch und Mathematik.

Leistungsbewertung und Zeugnisse

Jeweils am Ende eines Schuljahres, ab der 3. Klasse auch zum Halbjahr, erhalten die Kinder ein Zeugnis. Am Ende der Jahrgangsstufe 1ist dieseinBerichtszeugnis, das Auskunft über den allgemeinen und fachbezogenen Leistungsstand sowie die Lernfortschritte gibt. Bei Schulen mit Flexiblem Schulanfang können die schriftlichen Beurteilungen auch in der Jahrgangsstufe 2 beibehalten werden. In den übrigen Grundschulen erhalten die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 2ein Ziffernzeugnis.

In der Grundschule liegt der Schwerpunkt der Leistungsbewertung im mündlichen Bereich, die schriftlichen Arbeiten sollen in angemessenem Umfang einbezogen werden.

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