Ein Organigramm wird mit einem Stift auf ein Papier gezeichnet.

Aufgaben und Organisation

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und -fortbildung.

Förderung der Schul- und Unterrichtsqualität

Ziel der Arbeit im Kultusministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern.

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören sowohl die allgemeinbildenden Schulen als auch die beruflichen Schulen und die Schulen für Erwachsene. Zusätzlich ist das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig für verschiedene Fragen der Schulen in freier Trägerschaft, der deutschen Auslandsschulen und der Erwachsenenbildung, etwa an Volkshochschulen und im Wege des Fernunterrichts. Das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen koordiniert außerdem die Entsendung von Lehrpersonal im Rahmen der Entwicklungshilfe. Nicht zuletzt gehören die Kultusangelegenheiten, das heißt die Regelung der Beziehungen zwischen Staat und Kirchen sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu den Aufgaben des Ministeriums.

Die Hessische LehrkräfteakademieÖffnet sich in einem neuen Fenster wurde zum 1. April 2015 errichtet. Sie nimmt – verbunden mit einer neuen inhaltlichen Ausrichtung – wesentliche Aufgaben des vormaligen Landesschulamtes wahr. Ziel ist es, die administrativen Strukturen der drei Phasen der Lehrerbildung, der schulischen Qualitätsentwicklung und der Qualifizierung von schulischen Führungskräften stärker miteinander zu verzahnen und effizienter zu bündeln.

Die 15 Staatlichen SchulämterÖffnet sich in einem neuen Fenster sind als eigenständige untere Schulaufsichtsbehörden unmittelbar an das Hessische Kultusministerium angebunden. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, die Qualität der schulischen Arbeit, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und die Durchlässigkeit der Bildungsgänge zu gewährleisten. Sie beraten und begleiten die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.