Frau arbeitet am Laptop.

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben

Sie planen ein Forschungsvorhaben im Schulbereich an hessischen Schulen? Hierzu müssen Sie folgendes beachten: Wissenschaftliche Forschungsvorhaben an öffentlichen Schulen in Hessen (Studien, Master-und Bachelorforschungen, Panelstudien u. ä.) bedürfen nach § 84 des Hessischen Schulgesetzes der vorherigen Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium. Eine Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

Das Antragsformular für die Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens an hessischen Schulen mit Verfahrenshinweisen finden Sie nebenstehend.

Das ausgefüllte Antragsformular und weitere Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an:

Erhebungen.hkm@kultus.hessen.de

oder auf dem Postweg an

Hessisches Kultusministerium
Referat III.5 - Herr Karakas
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden

 

Online-Antrag

Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens im Schulbereich auch online abwickeln:

Zum Online-AntragÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Umfang und von der Qualität der zu prüfenden Antragsunterlagen und gegebenenfalls der eventuell notwendigen Nachbesserungen durch die Antragstellerin oder den Antragsteller. Anträge sollten daher mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Erhebung eingereicht werden, bei komplexeren Erhebungen entsprechend früher.