Junge lernt mit einer Lehrerin.

Autismus-Spektrum

Die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Autismus setzt keinen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt voraus, da ihr Leistungsspektrum bis hin zur Hochbegabung reichen kann. Innerhalb des Autismus-Spektrums gibt es unterschiedliche Symptome, Ausprägungen und Schweregrade.

Diese tiefgreifende Entwicklungsstörung, die in der frühen Kindheit einsetzt und ein Leben lang bestehen bleibt, wird von Fachärzten diagnostiziert. Die Diagnose wird nicht allein durch Lehrkräfte bzw. Eltern aufgrund von Beobachtungen gestellt.

Sollte bei einem Kind mit Autismus ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in Betracht kommen, so sind in Hessen nicht medizinisch-psychiatrische Kriterien für die weitere Bildung des Kindes ausschlaggebend, sondern hochdifferenzierte pädagogische, schulische und entwicklungspsychologische Kriterien. Das heißt, dass Kinder im Autismus-Spektrum im Einzelfall in allen acht sonderpädagogischen Förderschwerpunkten gefördert werden können und eine dem jeweiligen Förderschwerpunkt entsprechende inklusive Beschulung oder Förderschule nutzen können.

Die Erfahrungen aus der schulischen Förderung zeigen, dass Schüler und Schülerinnen mit Autismus im Rahmen der bestehenden curricularen Vorgaben der allgemeinen Schule gut unterrichtet werden können.

In der Regel besuchen Schülerinnen und Schüler mit Autismus eine allgemeine Schule und lernen in einem ihrer Begabung entsprechendem Bildungsgang. Um ihnen eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen, haben die Kinder und Jugendlichen Anspruch auf einen geeigneten Nachteilsausgleich und auf individuelle Förderung.

Für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die neben Besonderheiten im Autismus-Spektrum einen von der allgemeinen Schule lernzielabweichenden Förderschwerpunkt haben, bieten die Lehrpläne der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und die Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Grundlage der schulischen Förderung.

Über das zugeordnete Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) hinaus erhalten Lehrkräfte Unterstützung und Beratung über den Kontakt zu den Fachberaterinnen und Fachberatern für Autismus sowie zu Expertinnen und Experten klinischer Einrichtungen.

Eine Orientierungshilfe für Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schule, die Schülerinnen oder Schüler mit Autismus unterrichten, bietet die Publikation „Einstiegshilfen für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum“ des Hessischen Kultusministeriums:

Landesfachberatung

Die Landesfachberatung ist ein überregionaler Ansprechpartner für Fachfragen bei der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus dem Autismus-Spektrum. Sie berät Eltern über Rahmenbedingungen, Anforderungen und mögliche Unterstützungsleistungen in Schule und Unterricht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Schulleitungen und Lehrkräften zusammen, informieren über das Autismus-Spektrum und passende Unterrichts-, Förder- und Nachteilsausgleichsmaßnahmen. Sie beraten über Verfahren und Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich bei den zentralen Abschlussprüfungen.

Die Vorgehensweise der Landesfachberatung ist die gemeinsame Beratung auf Grundlage der Initiative, Zuständigkeit und Verantwortung der allgemeinen Schule für die inklusive Beschulung. Die oben genannten Angebote richten sich prinzipiell an die Lehrerteams, gerne auch an die Schulbegleitungen, sofern dies sachdienlich erscheint. Die Kontaktaufnahme erfolgt immer im Benehmen mit der zuständigen Schulleitung.

In folgenden Angelegenheiten kann die Landesfachberatung für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Autismus behilflich sein:

  • Beantwortung spezieller Fachfragen
  • Beratung von Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften (z.B. auch Teilnahme an Klassenkonferenzen, Runden Tischen o. ä.)
  • Auskünfte zum Nachteilsausgleich im Besonderen bei zentralen Abschlussprüfungen
  • Vorbereitungskonferenzen von Klassenteams
  • Austausch mit der Schulaufsicht und dem Referat für Inklusion des Kultusministeriums
  • Fortbildungen zu ausgewählten Fragestellungen

Ansprechpersonen

Bei Bedarf stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen innerhalb der Landesfachberatung Autismus zur Verfügung:

Letizia-Jiska Kreiskott

Helen-Keller-Schule
Elsa-Brändström-Allee 11
65428 Rüsselsheim am Main
E-Mail: stv-sl2@hks.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de
Telefon: +49 6142 301-930

Marlene Terp

Helen-Keller-Schule
Elsa-Brändström-Allee 11
65428 Rüsselsheim am Main
E-Mail: marlene.terp@schule.hessen.de
Telefon: + 49 6142 301930

Christine Peter

Otfried-Preußler-Schule
Lerchenweg 2
35075 Gladenbach-Weidenhausen
E-Mail: poststelle@ops.weidenhausen.schulverwaltung.hessen.de
Telefon: +49 6462 8344 oder +49 6462 407120

Anke Pagel

Astrid-Lindgren-Schule
Hupfeldstr. 8
34121 Kassel
E-Mail: Autismus-Nordhessen-Pagel@t-online.de
Telefon: +49 5605 925918

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