Menschen bilden einen Kreis und halten sich an den Händen.

Sucht- & Gewaltprävention

Die Sucht-& Gewaltprävention verfolgt das Ziel, Schule als Ort zu erhalten, an dem man gemeinsam ohne den Gebrauch von Suchtmitteln lernt, arbeitet und lebt. Die Sucht-& Gewaltprävention zielt auf die Herausbildung einer gefestigten Persönlichkeit, die die Verantwortung für die eigene Gesundheit übernimmt und Genussfähigkeit mit kritischem Bewusstsein verbindet. Außerdem werden Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt, Konflikte zu erkennen, diese konstruktiv zu bearbeiten und respektvoll miteinander umzugehen.

Die Sucht-& Gewaltprävention trägt dazu bei, dass die Gesundheits- und Schutzfaktoren und nicht die Risiken wie Substanzmissbrauch oder Gewaltverhalten im Zentrum der pädagogischen Arbeit stehen und das Klima des gemeinsamen Lernen und Arbeitens bestimmen. Die Zertifizierung durch Schule & Gesundheit mit diesen Schwerpunkten ist sowohl Vergewisserung über den eigenen Entwicklungsstand als auch Anerkennung der geleisteten Arbeit an der Schule.

Der Suchtprävention kommt an hessischen Schulen eine besondere Bedeutung zu, die über die Zertifizierung im Rahmen von Schule und Gesundheit hinausgeht. Die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen so zu stärken, dass sie verantwortungsbewusst und risikokompetent mit den vielfältigen Konsumangeboten, mit denen sie alltäglich konfrontiert sind, umgehen können, ist das Hauptanliegen der Suchtprävention.

Dabei werden im Rahmen der universellen Suchtprävention alle Schülerinnen und Schüler angesprochen und gestärkt. Die selektive Suchtprävention richtet sich hingegen an bestimmte Risikogruppen zum Beispiel hinsichtlich konkreter Suchtmittel in bestimmten Jahrgangsstufen. Die indizierte Suchtprävention nimmt schließlich einzelne Personen mit riskantem Verhalten in den Blick.

Dieser breite Aufgabenbereich wird in Hessen von der Beratungslehrkraft für Suchtprävention abgedeckt, die an jeder Schule benannt wird. Die Beratungslehrkräfte eines Schulamtsbezirks werden von der Fachberatung Suchtprävention am jeweiligen Staatlichen Schulamt koordiniert, aus- und weitergebildet. Die Beratungslehrer arbeiten in der Regel mit externen Kooperationspartnern zusammen, vor allem mit der jeweiligen Fachstelle Prävention, die mit verschiedenen suchtpräventiven Projekten an die Schulen kommt.

Gewalt an Schulen hat vielfältige Ursachen und kann viele Gesichter haben. Diese gehen von verbalen Auseinandersetzungen im Klassenzimmer über die Prügelei auf dem Schulhof bis hin zum Mobbing - auch in sozialen Netzwerken. Der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Präventionsarbeit. Das stellt Schulen vor große Herausforderungen, für die sie Unterstützung brauchen, um eigenständig ein für sie passendes Präventionskonzept zu entwickeln.

Erfolgreiche Präventionsarbeit ist hierbei immer auch Ausdruck einer Haltung, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Schulklimas sowie zu einem besseren Miteinander aller an Schule Beteiligten führt. Gewaltpräventionsprogramme setzen daher früh an und haben unter anderem die Stärkung der Persönlichkeit von Schülerinnen und Schülern, die Verbesserung der Selbstreflexion sowie den Ausbau von Konfliktfähigkeit zum Ziel.

Die Sucht- & Gewaltprävention gehört zu den besonderen Bildungs-und Erziehungsaufgaben von Schule. Viele Aktivitäten und Angebote zum Thema Sucht- & Gewaltprävention finden sich in den verschiedenen Schulformen wieder und sind in den Schulalltag integriert. Dieses wertvolle Fundament gilt es aufzugreifen und durch das Mitwirken von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern in den Strukturen zu optimieren, weiterzuentwickeln oder auszubauen.

Auf dem Weg zur gesundheitsfördernden Schule und als Wertschätzung der geleisteten Arbeit können Schulen das Teilzertifikat „Sucht- & Gewaltprävention“ erwerben. Die koordinierenden Fachberaterinnen und Fachberater sowie die zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den Schulämtern bieten regional Beratung und Unterstützung in Fragen zum Teilzertifikat sowie rund um den Arbeitsbereich an. Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Schule zuständige Schulamt.

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