Die Anhebung der Besoldung erfolgt in sechs Schritten bis zum Jahr 2028 – mittels einer Zulage, die sukzessive steigt und erstmalig zum 1. August 2023 bezahlt wird. Im ersten Jahr soll sich diese Erhöhung auf zehn Prozent der Differenz zwischen A12 und A13, 2024 auf 25 Prozent, 2025 auf 40 Prozent, 2026 auf 60 Prozent, 2027 auf 80 Prozent und 2028 dann schließlich auf 100 Prozent belaufen.
Die Grundschullehrkräfte werden zeitnah über ein gesondertes Schreiben umfassend über die Anhebung der Besoldung informiert.
Ausweitung der Bezahlung von Lehrkräften in den Sommerferien
Neben der Anhebung der Besoldung wird auch die Weiterbeschäftigung von befristet tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen in den Sommerferien neu geregelt. Künftig besteht die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung in den Sommerferien schon nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 30 Wochen – und nicht erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 35 Wochen wie bislang. Somit werden deutlich mehr befristet tarifbeschäftigte Lehrkräfte als bisher auch in dieser Zeit weiterbezahlt.