Grundschulkinder fausten sich zu.

Pakt für den Ganztag

Mit Beschluss vom 7. Dezember 2022 hat der hessische Landtag einer Novellierung des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) zugestimmt. Damit einher geht auch, dass der seitherige Pakt für den Nachmittag durch den Pakt für den Ganztag ersetzt wird (vgl. § 15 Abs. 4 HSchG).

Der „Pakt für den Ganztag“ (PfdG) beruht auf einer Kooperationsvereinbarung über die Einführung von ganztägigen Angeboten für die jüngsten Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2015/2016 zunächst mit sechs Pilot-Schulträgern geschlossen wurde. Im „Pakt für den Ganztag“ übernehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den „Pakt für den Ganztag“ aufgenommen werden. Im Schuljahr 2023/2024 beteiligen sich nahezu 90% der Schulträger in Hessen mit insgesamt 435 Schulen an der Umsetzung.

Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen.

Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Je nach Bedarf und orientiert an den vor Ort vorhandenen Strukturen und dem gemeinsam entwickelten Konzept wird im „Pakt für den Ganztag“ ein für die jeweilige Kommune passendes Angebot etabliert, das Ganztag und Betreuung stärker verzahnt.
Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14:30 oder 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung.

Grundsätzlich ist der „Pakt für den Ganztag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich. Für die Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im „Pakt für den Ganztag“ gilt - ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms - der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankerte Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen. Schulen im Pakt für den Ganztag arbeiten nach den Qualitätskriterien des Profils 2.

Mit der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2018 erhalten die Schulen auch die Möglichkeit, das Ganztagsangebot bis 14.30 Uhr auf ihren Antrag hin als teilgebundenes Modell auszugestalten. Damit können auch Schulen am PfdG teilnehmen, die für die ganze Schule oder einzelne Klassenzüge ein Angebot über den Vormittag hinaus verpflichtend machen.

Die Umsetzung des „Pakts für den Ganztag“ begann im Schuljahr 2015/2016 an insgesamt 57 hessischen Schulen in der Stadt Kassel, der Stadt Frankfurt, dem Kreis Bergstraße, dem Landkreis Gießen, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie der Stadt Darmstadt. Die Kooperationsvereinbarung wurde jeweils um regionale Anlagen ergänzt, um die Situation vor Ort zu berücksichtigen.

Im Schuljahr 2023/2024 beteiligen sich neben den sechs Pilotschulträgern die folgenden Schulträger am Pakt für den Ganztag: Landkreis Fulda, Stadt Gießen, Kreis Groß-Gerau, Stadt Hanau, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus-Kreis, Landkreis Kassel, Stadt Kelsterbach, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Stadt Marburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach, Stadt Rüsselsheim, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Kreis Waldeck-Frankenberg, Wetteraukreis, Werra-Meißner-Kreis, Stadt Wiesbaden.

Durch den „Pakt für den Ganztag“ wird der Ausbau des Ganztagsprogramms des Landes weiter beschleunigt und intensiviert.

Schlagworte zum Thema