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Wahlfreiheit zwischen G8 und G9

Das Gymnasium umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen 5 bis 12 oder 13. Die Mittelstufe (Sekundarstufe I) kann 5-jährig (Jahrgangstufen 5 bis 9) oder 6-jährig (Jahrgangsstufen 5 bis 10) oder parallel 5-jährig und 6-jährig organisiert werden. An den hessischen Gymnasien und Gymnasialzweigen der kooperativen Gesamtschulen besteht demnach die Wahlfreiheit der Schulen zwischen G8, G9 und dem Parallelangebot G8/G9. Damit soll das schulische Angebot noch besser auf den Elternwillen und somit auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt werden können.

Parallelangebot G8/G9

An den hessischen Gymnasien und Gymnasialzweigen der kooperativen Gesamtschulen besteht die Wahlfreiheit der Schulen zwischen G8, G9 und dem Parallelangebot G8/G9. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jede Schule mit Blick auf ihre schulspezifischen Möglichkeiten und die regionalen Bedingungen ein für ihre Schülerinnen und Schüler passendes Angebot in Bezug auf die zeitliche Organisationsform des gymnasialen Bildungsganges entwickeln kann.

Inzwischen ist die Möglichkeit, G8 und G9 ab der Jahrgangsstufe 7 an ein und derselben Schule parallel anzubieten, im Schulgesetz verankert (§ 24 und § 26 HSchG). Auf dieser Grundlage wurde das Parallelangebot G8/G9 als Regeloption auf Verordnungsebene näher ausgestaltet, wodurch die Wahlfreiheit der Schulen weiter gestärkt wird.

Die Ausgestaltung des Parallelangebots G8/G9 wurde in die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 14. September 2020 (ABl. 10/20; S. 536 ff.) unter § 29 aufgenommen. Die entsprechenden Stundentafeln finden sich in der Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I.

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