Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Hessischer Kultusminister

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Start nach den Weihnachtsferien

Diese Regelungen gelten bis zum Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar in Hessen.

  • Präsenzpflicht für Jahrgangsstufen 1-6 bleibt weiterhin ausgesetzt
  • Unterricht für Abschlussklassen findet in Präsenz statt
  • Distanzunterricht für alle übrigen Jahrgangsstufen bis Ende Januar

Die Hessische Landesregierung hat an diesem Mittwoch festgelegt, wie der Schulunterricht zum Start nach den Ferien in der nächsten Woche weitergehen wird. „Der Schutz der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller Beschäftigten an unseren Schulen ist im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen von besonderer Bedeutung“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. „Wir haben uns darauf verständigt, den Weg, den wir in Hessen vor Weihnachten eingeschlagen haben, für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 grundsätzlich weiterzugehen. In der Zeit bis zum 31. Januar bleibt die Präsenzpflicht deshalb dort ausgesetzt.“ Die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen könnten zwar grundsätzlich in die Schule gehen, sagte der Minister. In diesem Fall gelte dann der eingeschränkte Regelbetrieb mit Präsenzunterricht in festen Lerngruppen. „Ich appelliere aber an alle Eltern, ihre Kinder – wann immer möglich – im Sinne der Kontaktreduzierung zu Hause zu behalten.“

Ab Jahrgangsstufe 7 findet für alle Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht statt. Klassenarbeiten und Klausuren mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse im Jahr 2021 unaufschiebbar sind, finden nicht statt. Ersatzleistungen sind aber möglich. Eine Ausnahme vom Distanzunterricht gibt es für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr an einer zentralen Abschlussprüfung teilnehmen. Sie erhalten weiterhin Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands.

Unabhängig von diesen landesweiten Regelungen können weiterhin – je nach Entwicklung der Lage vor Ort – regionale Maßnahmen vorgesehen werden. Diese können von einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten für die Schulen der Region erfolgen. Darüber hinaus können auch weiterhin die jeweils zuständigen Gesundheitsämter Anordnungen für einzelne Schulen treffen.

„Bei einem positiven Verlauf der Infektionszahlen streben wir ab dem zweiten Schulhalbjahr für die Klassen 1 bis 6 wieder den Präsenzunterricht an“, sagte Lorz. Schulen und Eltern haben Informationen zur konkreten Umsetzung der Regelungen bis zum Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar erhalten.

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