Leistungsstarke und potenziell besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler

Die Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler gehört im Kontext der individuellen Förderung zu den zentralen schulischen Aufgaben. Da ein hohes Leistungspotenzial nicht automatisch Erfolg in der Schule und das Erreichen des individuell bestmöglichen Bildungsziels bedeutet, bedürfen auch diese Schülerinnen und Schüler der gezielten Forderung und Förderung. Es gilt, ihre Talente früh zu erkennen, bei Bedarf beratend und diagnostizierend zur Seite zu stehen und das schulische und unterrichtliche Angebot auf die konkreten Bedürfnisse abzustimmen.

Begrifflichkeiten

Hochbegabung, Hochleistung, Leistungsstärke, Leistungsfähigkeit, Leistungspotenzial, Persönlichkeitsförderung…

Die Unterscheidungen der Begriffe Hochbegabung, Hochleistung, Leistungsstärke sowie Leistungsfähigkeit und Leistungspotenzial werden auch im wissenschaftlichen Diskurs nicht immer einheitlich vorgenommen. In einem gewissen Sinne hat sich als Konsens durchgesetzt, unter der Hochbegabung die besondere Ausprägung kognitiver Merkmale (in der Regel der Intelligenz) zu verstehen. In diesem Kontext wird oftmals von einem oder einer Hochbegabten gesprochen, wenn der Intelligenzquotient bei 130 oder höher liegt.

Diese Definition stellt letztlich eine rein quantitative Grenzwertsetzung dar, die zwar aufgrund ihrer Klarheit und leichten Handhabbarkeit die Unterscheidung zwischen Hochbegabten und Nichthochbegabten erleichtert, jedoch im schulischen Kontext für die individuelle Förderung und Beratung nur bedingt hilfreich ist.

Auch aus diesem Grunde wird der aktuellen gemeinsamen Initiative aller Länder und des Bundes zur „Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ („Leistung macht Schule (LemaS)“) ein mehrdimensionaler Leistungsbegriff zugrunde gelegt, den folgende Aspekte charakterisieren:

  • Begabung wird als ein Potenzial für herausragende Leistungen verstanden, das nicht automatisch in Leistung überführt wird.
  • Während Begabtenförderung sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler mit besonderen kognitiven Lernvoraussetzungen richtet, geht es in der Begabungsförderung allgemein um den Prozess und die Bedingungen einer gelingenden Begabungsentfaltung.

Im Einklang mit der aktuellen Begabungsforschung ist nicht mehr ausschließlich die Frage leitend, welche Kinder kognitiv hochbegabt sind. Vielmehr geht es zunehmend um die Frage, wie die Umsetzung kognitiver Potenziale insbesondere durch die Stärkung nicht-kognitiver Faktoren (z.B. Motivation, Selbststeuerung, Lerntechniken) mit dem Ziel einer umfassenden Persönlichkeitsförderung unterstützt werden kann.

Innerhalb der Gesamtgruppe der begabten Schülerinnen und Schüler können folgende Teilgruppen grundsätzlich unterschieden werden:

  • Leistungsstarke: Schülerinnen und Schüler, deren herausragende Leistungen auf besondere Potenziale hindeuten,
  • potenziell Leistungsstarke: unauffällige Schülerinnen und Schüler mit erkennbar günstigen (z.B. motivationalen) Voraussetzungen für herausragende Leistungen,
  • (Potenziell) Leistungsstarke mit gegebenenfalls besonderem Beratungsbedarf, zum Beispiel Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, Teilleistungsschwächen, psychischen Beeinträchtigungen oder Sonderbegabungen,
  • hochbegabte Leistungsstarke: als hochbegabt getestete Schülerinnen und Schüler mit herausragenden Leistungen,
  • kognitive Underachiever: als hochbegabt getestete Schülerinnen und Schüler mit erwartungswidrig niedrigem Leistungsniveau.

Die vorgenommenen begrifflichen Unterscheidungen sind nicht als Festlegung zu verstehen, sondern als Orientierungshilfen für einen Verständigungsprozess, der die unterschiedlichen Expertisen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Lehrkräften und Eltern unter der Perspektive einer vernetzten Schul- und Unterrichtsentwicklung im Bereich der Begabungs- und Begabtenförderung zusammenführt.

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